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Mietnomaden finden

Schützen Sie Ihr Wohneigentum
Mietnomaden finden - Detektei Raab ermittelt für Sie

Seriöser Mieter oder Mietnomaden?

Sie möchten Ihr Wohneigentum in den besten Händen wissen? Wir recherchieren im Vorfeld, wer sich als Mieter vorstellt. 

Sag mir wer du bist

Ob als zukünftiger Mieter oder auf Seiten des Immobilienbesitzers - in der Regel weiß man nicht, mit wem man es zu tun hat. Wenn Sie Ihr Wohneigentum einem Fremden überlassen, möchte Sie die eigenen vier Wände pfleglich behandelt wissen, pünktlich die vereinbarte Miete erhalten und keinen Ärger mit der Nachbarschaft haben. Als Mieter eines Objektes erwarten Sie, dass die Wohnung / das Haus / die Firmenräume in einwandfreiem Zustand sind, anfallende Reparaturen rasch durchgeführt werden und Nebenkostenabrechnungen transparent dargestellt werden.

Privatdetektiv Nürnberg findet Mietnomaden

Mietnomaden - ein böses Erwachen

Wenn Sie es mit unbekannten Mietern / Vermietern zu tun haben, müssen Sie sich in der Regel auf Ihr eigenes Urteilsvermögen und eine Schufa/Creditreform-Auskunft verlassen. Um so schlimmer, wenn Sie Ihr Eindruck getäuscht hat. Gerade als Vermieter können Sie hier neben fälliger Miete auf ungeahnten Kosten sitzen bleiben, wenn Sie es mit Mietnomaden - noch schlimmer - mit Mietvandalen zu tun haben. Im ersten Fall bleiben Sie "nur" auf Ihrer fälligen Miete sitzen. Im zweiten Fall erwarten Sie zum Teil horrende Kosten, um Ihr Eigentum zu entrümpeln und wieder Instand zu setzen.

Mietnomaden finden

Was können wir für Sie tun?

Wir sind für Mieter und Vermieter gleichermaßen der richtige Ansprechpartner. Wenn Sie nicht wissen, mit wem Sie es zu tun bekommen, durchleuchten wir für Sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gezielt den zukünftigen Mieter / Vermieter und erstellen ein entsprechendes Dossier. Auch in Sachen "Kündigung wegen Eigenbedarf" recherchieren wir, ob das Mietverhältnis aus diesem Grund gerechtfertigt beendet werden kann.

Schwerpunkt unserer Detektei liegt in der Ermittlung von Mietnomaden und Mietvandalen. Sie als Vermieter haben eine Leistung zu Verfügung gestellt und Ihr (Ex-) Mieter möchte sich der vereinbarten Vergütung entziehen? Im schlimmsten Fall hat er auch noch Ihre Immobilie in einem Zustand zurückgelassen, die umfangreiche Entrümpelung- und Renovierungsaktionen notwendig machen. Akribisch und mit dem notwendigen Durchhaltevermögen spüren wir diese Menschen auf. Wir unterstützen Sie nach Kräften dabei, Ihre Forderungen geltend zu machen. Sprechen Sie mit uns! Unsere Rechtsanwälte und Inkassospezialisten stehen Ihnen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite.

Wie können Sie sich als Vermieter absichern?

Als Vermieter empfiehlt es sich, auf jeden Fall eine aktuelle Schufa/Creditreform-Auskunft über Ihren Miet-Bewerber einzuholen. Zusätzlich sollten Sie sich die letzten drei Gehaltsnachweise vorlegen lassen. Eine weitere Möglichkeit: Fragen Sie, ob Sie den ehemaligen Vermieter kontaktieren können, um sich nach Mietrückständen zu erkundigen oder verlangen Sie eine Mietschuldenfreibescheinigung.

Mit der Miete im Rückstand?

Ist Ihr Mieter mit mehr als zwei Mieten im Rückstand, mahnen Sie den nicht gezahlten Betrag an und setzen Sie ihn per Einschreiben mit Rückschein in Verzug. Bereits mit zwei nicht beglichenen aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen, können Sie fristlos kündigen. Auch hier heißt es, unbedingt mit Zustellung per Einschreiben mit Unterschrift des Empfängers! Was Sie wissen sollten: Bezahlt der Mieter seine Mietschulden, ist diese Kündigung folgenlos. Lösung: Sprechen Sie parallel zur fristlosen Kündigung eine ordentliche Kündigung aus. 

Kommt der Mieter seiner Zahlungsaufforderung trotz fristloser Kündigung nicht nach, muss er nach 14 Tagen das Objekt räumen. Dazu müssen Sie eine Räumungsklage einreichen. Dieser Weg ist leider ausgesprochen kostspielig, da der dazu notwendige Gerichtsvollzieher seine Gebühren per Vorklasse zunächst bei Ihnen geltend macht.

Unser Rat: Schalten Sie einen Anwalt ein!

Dürfen Sie das?

Was Sie tunlichst unterlassen sollten, auch wenn Ihr Mieter erheblich im Rückstand ist: Selbst aktiv werden und z.B. Schlösser austauschen. Auch selbst das Objekt zu räumen ist nicht zulässig. Im schlimmsten Fall klagt Ihr Mieter wegen Hausfriedensbruch und bekommt trotz Mietrückstände die Wohnung / das Haus zurück. 

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